Hund

Unterwegs mit Hund  (Stand 1/2015)
Quelle: Öamtc
zusätzlich: Norwegen Dänemark Schweden Finnland

Allgemein:
Ein Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde), braucht nur einmal im Leben des Tieres durchgeführt zu werden, vorausgesetzt es erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.Derzeit ist das einzige in Österreich anerkannte Laboratorium für die Durchführung des Bluttests: Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling A-2340 Mödling, Robert Koch-Gasse 17 Tel. 05 0555 38112, Fax 05 0555 38108Achtung: Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit dem 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.Schweden:
Moritz muss beim Zoll angemeldet werden
Olleboterminalen Office address (Malmö):
Ollebovägen
18 Telephone: +46 771 520 520 (Switchboard)
Driving directions to Olleboterminalen Clearance office, Vintrie Take Yttre Ringvägen towards Copenhagen. Take the last exit before the Öresund bridge toll station. Follow the signs to Ollebo industrial area.
Office hours Monday to Friday 8 a.m. to 4 p.m., excluding public holidays Saturday, Sunday and public holidays: Closed

Polen:
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis müssen eingetragen sein: – gültige Tollwutimpfung, – Tollwut-Antikörpertest*,bei Einreise über ausgesuchte Nicht-EU-Länder mit vermindertem Tollwutstatus (z.B. Ukraine).

Estland, Lettland, Litauen, Schweden, Dänemark:
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein.

Russland:
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung), eine Tollwutimpfung die innerhalb der letzten 12 Monate durchgeführt wurde und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage vor der Einreise).

Sind die Dokumente nicht in Englisch, müssen diese auf Russisch übersetzt und beglaubigt werden. Bei Einreise aus der Russischen Föderation nach Finnland muss zusätzlich eine maximal 30 Tage vor Einreise durchgeführte Behandlung gegen Bandwurm (Echinococcus) mit einem Mittel, das Praziquantel enthält, eingetragen sein.
Gut zu wissen: Tiere sind in russischen Hotels und in der U-Bahn generell nicht erlaubt.

Finnland:
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Hunde benötigen zusätzlich für die Einreise eine Bandwurmbehandlung (Echinococcus), diese muss innerhalb von ein bis fünf Tagen vor Einreise mit einem Mittel, das Praziquantel oder Epsiprantel enthält, durchgeführt werden.

(Restaurants in Finnland sind laut Mitgliederberichten nicht sehr hundefreundlich. Ähnliche Erfahrungen wurden in Norwegen und Schweden gemacht. Wenn man diese Länder bereist und sein Haustier mit hat, sollte man sich darauf einstellen.)

Norwegen:
EU-Heimtierausweis mit Kennzeichnung des Tieres (durch Mikrochip oder Tätowierung). Im Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein. Weiters benötigt das Tier vor der Einreise durchgeführte Bandwurmbehandlung (Echinococcus), die Praziquantel oder Epsiprantel enthält. Die Impfung muss mindestens 24 Stunden alt sein und darf nicht älter als 120 Stunden sein.
Und wenn man einfach einreist ist man da. Kontrolliert hat es bei uns niemand.